Versand und Zahlung

Versandkosten

Bis 249,99 EUR Warenwert -> 9,50 EUR Vesandkosten Ab 250,00 EUR Warenwert -> Versandkostenfrei

1. Preis

Die Preise sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Grundlage der Preisberechnung bilden unsere Preislisten sowie die unserer Vorlieferanten. Die endgültige Preisstellung erfolgt mit der Rechnung.

2. Preisstellung

Die Preisstellung versteht sich bei Einzellieferung mit einem Auftragswert von € 50,– netto je Bestellung. Bei geringeren Auftragswerten je Bestellung sind wir berechtigt, von den angebotenen Rabattsätzen abzuweichen und Mindermengenzuschläge oder Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Lieferung erfolgt stets zu den billigsten Beförderungsmöglichkeiten oder mit den von Ihnen in der Bestellung gewünschten Beförderungsmitteln. Die Sendungen reisen stets auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Lieferungen erfolgen stets unfrei und ausschließlich Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nicht Gegenteiliges vereinbart ist. Bei Abholung findet keine Frachtvergütung statt. Gegebenenfalls wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Gebühren zu Lasten des Besteller.

3. Metallnotierung und Berechnung

Maßgebend für die Ermittlung des Kupferwertes sind die Preise für Elektrolyt-Kupferdrahtbarren vom Tage der Lieferung, entsprechend den Notierungen der NE-Metallverarbeiter (Del-Notiz), wie sie täglich veröffentlicht werden. Kupferzuschläge oder -abschläge gelten stets rein netto.

4. Bezahlung

Alle Rechnungen sind zahlbar nach dem vereinbarten Zahlungsziel, spätestens jedoch nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse, jedoch wird das Recht vorbehalten, insbesondere frühere Vorauszahlung oder Zwischenzahlung zu verlangen. Wechsel können nur nach vorheriger Vereinbarung als Zahlungsmittel angenommen werden. Bei Zahlung aller Art gilt als Zahlungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine treten auch für noch nicht fällige Forderungen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Auch bei Zahlungseinstellung, bei Nachsuchen eines Vergleiches oder Moratoriums wird die gesamte Forderung des Lieferers sofort fällig. Unter Vorbehaltung der Geltendmachung anderer Rechte werden handelsübliche Verzugszinsen berechnet.

5. Verfügungsrecht

Durch die Lieferung und Berechnung der bestellten Gegenstände wird dem Auftraggeber das unbeschränkte Recht zur Verfügung durch Dritte über die Ware eingeräumt; unberührt davon bleiben die Eigentumsvorbehalte nach Ziffer 6.

6. Eigentumsvorbehalte

Der Besteller darf die Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er schon im voraus sämtlich an den Lieferer zu dessen Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht dem Lieferer gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Der Besteller hat dem Lieferer Zugriff Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Der Besteller hat die von ihm mit Rücksicht auf die Zession für den Lieferer eingezogenen Beträge sofort an den Lieferer abzuführen, soweit dessen Forderungen fällig sind. auch soweit der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Lieferer zu und sind gesondert aufzubewahren. Etwaige Kosten und Interventionen trägt der Besteller.

7. Herausgabepflicht des Bestellers bei Verzug

Kommt der Besteller in Verzug nach diesen Verkaufsbedingungen, so ist der Lieferer berechtigt, fristlose Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware sowie Ersatz der Erfüllungsinteressen und Verzugsschaden zu verlangen.

8. Lieferfrist

a) Ist eine Lieferfrist vereinbart, so setzt ihre Einhaltung voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf unser Lager in Frohnstetten verlassen hat. b) Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn die Nichteinhaltung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. c) Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin um die gleiche Zeitspanne. Dem Besteller steht das Recht zu, in diesem Fall nach einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. d) Wir sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zu erfüllen. Diese Teillieferungen sind vom Besteller gesondert zu bezahlen. Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart und nimmt der Besteller die Ware nicht ab bzw. hat er die vorangegangenen Lieferungen nicht bezahlt, so sind wir nach Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Gefahrübergang

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung (Ware und Verpackung das Werk verlässt bzw. versand- oder abholbereit gemeldet ist, auch wenn der Versendungsort nicht Erfüllungsort ist.

10. Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Ankunft auf Fehlmengen und äußere Mängel zu untersuchen. Diese müssen binnen 10 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich unter Angabe der Auftrags- und Lieferschein-Nummer angezeigt werden, andernfalls können Rechte aus ihnen nicht hergeleitet werden. Falls eine Prüfung der Materialien vorgenommen werden soll, muss dies vor der Verarbeitung geschehen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die in den einschlägigen Vorschriften verlangte oder die sonst vereinbarte Bauart eingehalten ist und ob die Isolierung, die in den Vorschriften bzw. vereinbarten Bedingungen vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen. Spannungsprüfungen haben an Stichproben zu erfolgen. Die Kosten der Prüfung trägt der Lieferer, falls das Material als ungenügend befunden wurde; im anderen Falle hat sie der Abnehmer zu tragen. Werden wesentliche äußere Mängel festgestellt oder ergibt eine Prüfung (Abs. 2 und 3), daß die Ware den vereinbarten Aufbauvorschriften nicht entspricht, so wird innerhalb einer angemessenen Frist kostenloser Ersatz geliefert. Weitere über die oben beschriebene Ersatzpflicht hinausgehende Wünsche auf Ersatz mittelbaren Schadens können nicht anerkannt werden. Schäden, die nicht vom Lieferer verursacht wurden, bedürfen der Anerkennung durch den Vorlieferanten. Ein Anspruch an den Lieferer kann bei Ablehnung durch den Vorlieferanten nicht geltend gemacht werden.

11. Maß- und Gewichtsangaben sowie Aufbau-Abweichungen

Alle Angaben über Abmessungen und Gewichte der Ware sind unverbindlich und gelten angenähert. Der Lieferer behält sich fabrikations- oder rohstoffmäßig bedingte Abweichungen im Aufbau der Waren vor.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Sigmaringen vereinbart, soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

13. Rücksendungen

Die Rücknahme von Waren erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.

14. Geschäftsgeheimnis

Die Weitergabe von angeboten, Auftragsbestätigungen und Zeichnungen usw. an Dritte, auch wenn diese mit dem Auftraggeber in einem Vertragsverhältnis stehen, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Lieferer und berechtigen denselben, bei Zuwiderhandlung zum Rücktritt vom Liefervertrag. Die Forderungen aus dem Liefervertrag und darüber hinausgehende Schäden können sofort eingeklagt werden, und der Auftraggeber unterwirft sich mit seinem ganzen Vermögen der Zwangsvollstreckung, soweit dies zur Sicherung der Forderungen des Lieferers notwendig ist.

15. Abnehmer, die im Wiederverkaufsgeschäft den Lieferer unterbieten, können nicht mehr beliefert werden.
16. Gültigkeit

Soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes vorsehen, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse der Elektro-Industrie, letzte Ausgabe. Abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wer diesen Verkaufsbedingungen innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung nicht ausdrücklich widerspricht, hat dieselben angenommen und für verbindlich erklärt.