Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir arbeiten intensiv an der Umsetzung der geänderten EU Batterieverordnung beziehungsweise an der Einhaltung der neuen Vorschriften des Batteriegesetzes. Vor dem Hintergrund der Änderungen zu der EUBattVO ab dem 18.08.2024 können wir Ihnen versichern, dass wir die neuen Regularien einhalten werden.
Ziel und Zweck der neuen EU Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Die EU Batterieverordnung ist der maßgebliche Baustein des European Green Deal und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie die Lebensdauer von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern. Unternehmen, die in der EU im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Batterien handeln, diese in Verkehr bringen oder sogar herstellen, werden entsprechend ihrer Marktrolle künftig zu mehr Verantwortung verpflichtet. Als Marktteilnehmer müssen sie dafür sorgen, dass die Batterien sowie alle benötigten Rohstoffe gemäß international anerkannten sozialen und ökologischen Standards beschafft, verarbeitet und hergestellt werden.
Die Batterieverordnung regelt unter anderem neue Recyclingquoten, Kennzeichnungspflichten, Höchstwerte für den CO2-Fußabdruck sowie Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von in Verkehr gebrachten Batterien bzw. Akkus. Die damit und mit den neuen Batterie-Kategorien verbundenen Sorgfaltspflichten unterliegen unterschiedlichen Fristen. Anhand einer individuellen Risikobewertung definiert die Batterieverordnung die Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen an Batterien.
Die Einhaltung der neuen Vorgaben umfasst mehrere Schritte, siehe Hinweis am Ende dieses Schreibens.
Genauere Definitionen finden Sie in den zu erwartenden Durchführungsrechtsakten. Entsprechend der Vorgaben haben wir unsere Wareneingangskontrollen angepasst. Dadurch ist sichergestellt, dass Ware, die bei uns eingelagert wurde/wird und nach dem 18.08.2024 gefertigt wurde, den neuen Regelungen beziehungsweise Vorgaben der Batterieverordnung entspricht. .
Aufgrund des ebenso geltenden Bestandsschutzes für Ware, die vor dem 18.08.2024 produziert wurde, muss diese den neuen Regelungen nicht entsprechen. Diese Lagerbestände können auf Verlangen der Behörden ausgewiesen werden.
In diesem Zusammenhang verpflichten uns die gesetzlichen Vorgaben weiter, dass wir während der Übergangszeit, in der wir noch nicht-konforme Ware auf Lager haben, immer zuerst diese verkaufen werden.
Natürlich können wir für alle von uns in Verkehr gebrachten Produkte aktuelle Konformitätserklärungen zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus wird in der Zukunft das CE-Zeichen auf allen Produkten als Ergänzung zur Konformitätserklärung die Erklärung der Erzeuger darstellen, dass alle Produkte den Vorgaben der Batterieverordnung entsprechen.
Sollten Sie zu der neuen Verordnung Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sicher sein, dass wir mit Hochdruck an der Umsetzung der oben genannten Verordnung arbeiten und wir die zentralen Anforderungen rechtzeitig umsetzen werden.
Ein Hinweis: Die Verpflichtungen mit Terminen, welche sich aus der EU-Batterieverordnung ergeben, lassen sich relativ übersichtlich zum Beispiel auf der Webseite der IT-Recht-Kanzlei einsehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Beltrona GmbH & Co. KG
Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für alle Batterien (auch Akkus)